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Besondere Bedingungen für GRT
Geltende Geschäftsbedingungen
Der Erwerb von GRT basiert auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Leistungen durch secunet (Vertrieb 08/2022) sowie ergänzend den folgenden Bestimmungen:
1. Nutzungsbeschränkung
(1) Der Erwerb einer Lizenz berechtigt zur Installation und zum Betrieb auf nur einer Hardware zur gleichen Zeit (Einzelplatzlizenz). Der Kunde ist verpflichtet, secunet von Überschreitungen der vertraglich vereinbarten Anzahl an Lizenzen jeweils unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(2) Der Kunde ist ohne Zustimmung von secunet weder zu Änderungen, Erweiterungen oder sonstigen Umarbeitungen von Hard- und Software noch zur Dekompilierung der Software berechtigt. Hiervon ausgenommen sind solche Softwarebestandteile, die den einschlägigen Open-Source-Lizenzbedingungen unterliegen.
2. Exportbeschränkungen
Für die Ausfuhr und grenzüberschreitende Weitergabe der secunet GRT Software bestehen Beschränkungen und Genehmigungspflichten, insbesondere nach der EG-Dual-Use-VO (Nr. 428/2009 des Rates der Europäischen Union)“.
(1) Der Kunde wird bei einer Ausfuhr oder grenzüberschreitenden Weitergabe, insbesondere bei einer grenzüberschreitenden Weiterveräußerung, die geltenden Exportkontroll- und Zollvorschriften und sonstige außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen eigenverantwortlich einhalten und eventuell erforderliche (Ausfuhr-) Genehmigungen bei den zuständigen Behörden einholen.
(2) Bei grenzüberschreitenden Lieferungs- und/oder Leistungsbeziehungen zwischen dem Kunden und secunet trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Darüber hinaus ist er auch im Rahmen solcher Beziehungen zu secunet dafür verantwortlich, die für ihn geltenden Import-, Exportkontroll-, Zoll- und sonstigen außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich zu prüfen und einzuhalten. secunet treffen insoweit keine Beratungspflichten. Im Falle sich widersprechender Regelungen gelten die Regelungen in diesem Dokumente vorrangig gegenüber den AGB.
Der Kunde verpflichtet sich im Falle der Weitergabe dem jeweiligen Lizenznehmer die secunet GRT nur unter Vereinbarung entsprechender Bedingungen und insbesondere der besonderen Bestimmungen zur Nutzung zu überlassen.